Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem ÖV, dem Velo, oder dem Auto entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gilt es einige Details zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Bedingungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.